Das Europäische Patentamt hat Syngenta 2015 ein Patent für eine Tomatensorte mit einem hohen Anteil an Flavonol bewilligt. Flavonol ist ein Pflanzenstoff, der besonders gesund sein soll. Damit hat Syngenta das Eigentumsrecht und kann von Bauern Lizenzgebühren verlangen. Die sogenannte "Erfindung" der Flavonol-Tomate von Syngenta ist das Ergebnis einer normalen Züchtung, d.h. einer Kreuzung verschiedener Tomatensorten aus Lateinamerika, den USA und Europa.
Laut des europäischen Patentrechts haben alle Bürger/innen eines Mitgliedsstaates das Recht, Einspruch gegen ein Patent einzulegen. Gemeinsam mit tausenden Europäern und einer Reihe von anderen Organisationen haben wir beim Europäischen Patentamt gegen das Sygenta-Patent Einspruch erhoben.
Leider ist die Teilnahme an dem Sammeleinspruch nicht mehr möglich, wir informieren Sie aber gerne über zukünftige Aktionen in unserem Newsletter.